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(Trina TSM450-NEG9R.28)

Leistung 450Wp

Doppelglas-Modul N-Typ

5400Pa Schneelast

Produktgarantie 25 Jahre

Leistungsgarantie 30 Jahre 87,4%

LxBxH: 1762x1134x30 mm – MC4 Stecker

ab 79€ netto

REC TwinPeak 5

(REC405TP5 Black)

Leistung 405Wp

Verstärkter Rahmen

7000Pa Schneelast

Hageltest bis 35mm

Produktgarantie 20 Jahre

Leistungsgarantie 25 Jahre 86%

LxBxH: 1899x1040x30 mm – MC4 Stecker

ab 119€ netto

(Trina TSM450-NEG9R.28)

Leistung 450Wp

Doppelglas-Modul N-Typ

5400Pa Schneelast

Produktgarantie 25 Jahre

Leistungsgarantie 30 Jahre 87,4%

LxBxH: 1762x1134x30 mm – MC4 Stecker

ab 79€ netto

(REC405TP5 Black)

Leistung 405Wp

Verstärkter Rahmen

7000Pa Schneelast

Hageltest bis 35mm

Produktgarantie 20 Jahre

Leistungsgarantie 25 Jahre 86%

LxBxH: 1899x1040x30 mm – MC4 Stecker

ab 119€ netto

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf die Steuerbefreiung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und die Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäudes installiert wird. Zu diesen Gebäuden gehören

Gebäude, die Wohnzwecken dienen,

Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden,

Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Beim Kauf bestätigen Sie, dass Sie berechtigt dazu sind. Andernfalls müssen wir Ihnen die Umsatzsteuer in Höhe von 20% verrechnen.

PRODUKT ANFRAGEN

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Kontaktinformationen
Produkt
Anmerkungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.)  Allgemeines:

Die Eisenmann GmbH erbringt sämtliche ihre Leistungen, gleichgültig ob es sich um Planungsleistungen, Montagen, Verkauf von Photovoltaikmodulen, Elektronikartikel, Baustoffe oder sonstige Güter oder um die Errichtung von Anlagen handelt, ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese auch vollinhaltlich als gültig anzuerkennen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Eisenmann GmbH durchgehend als Verkäuferin bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich beim zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um einen Kaufvertrag handelt.

 

2.)  Angebote/Vertragsabschluss:

Die Verkäuferin erstellt ihre Angebote grundsätzlich kostenlos, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Angebote werden auf der Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Ergänzend notwendige Daten wurden der Angebotserstellung überschlagsmäßig zugrunde gelegt. Das Angebot ist daher grundsätzlich freibleibend und nicht verbindlich. Bei Ausführung nach Auftragserteilung erfolgt die Ausführung und Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand sowie Aufmaßnahme, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist.Eisenmann GmbH

Das Angebot ist sohin auch als nicht-verbindlicher Kostenvoranschlag zu werten und nimmt dies der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis.

Der Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Kunden kommt nach Annahme des Angebotes durch den Kunden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin rechtsgültig zustande. Eisenmann GmbH

 

3.)  Lieferung/Ausführung:

Nach Vertragsabschluss und schriftlicher Auftragsbestätigung hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahlung auf den Auftrag zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung bei der Verkäuferin beginnt die im Auftrag vereinbarte Lieferfrist, sofern nicht ein abweichender Beginn der Lieferfrist (Vorlage Netzzutrittsbewilligung, Vorliegen aller Genehmigungen, Förderzusage oder Ähnliches) vereinbart wurde. Überschreitungen der Lieferfrist berechtigen den Kunden erst nach zumindest zweimaliger Setzung einer jeweils angemessenen Nachfrist zur Erfüllung der Lieferung zum Vertragsrücktritt. Ansprüche wegen Lieferverzögerung (Schadenersatz, entgangener Gewinn oder Ähnliches) werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Lieferverzug nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin zurückzuführen ist. Lieferschwierigkeiten von Rohstoffen und/oder Materialen gelten ausdrücklich nicht als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin. Eisenmann GmbH

Der Liefertermin ist dem Kunden zumindest drei Werktage zuvor bekanntzugeben. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Lieferung am bekanntgegebenen Liefertermin möglich ist, sohin sowohl eine LKW-taugliche Zufahrtsmöglichkeit gegeben ist, wie auch ausreichend Lagerungsfläche beim Kunden vorhanden sein muss. Die Lieferung ist vom Kunden oder einer bevollmächtigten Person entgegenzunehmen. Nach der Lieferung wird die Verkäuferin – sofern beauftragt – auch mit der Montage beginnen. Für die Vornahme der Montage hat der Kunde alle notwendigen Voraussetzungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung von Baustrom- und Wasseranschluss, sowie eines WC. Eisenmann GmbH

Ist die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht möglich, so haftet der Kunde der Verkäuferin für sämtlichen daraus entstehenden Mehraufwand (zB Lagerkosten, zusätzliche Lieferkosten, Preisänderungen des Herstellers, etc.). Der Kunde akzeptiert weiters, dass wegen der notwendigen Vorausplanung der Verkäuferin ein Liefer- und Montagetermin diesfalls nicht mehr garantiert werden kann, wie der Kunde auch zur Kenntnis nimmt, dass Stromspeicher bei längerer Lagerung ohne Lade-/Entladevorgänge Schaden nehmen können. Eisenmann GmbH

 

4.)  Voraussetzungen Bewilligungen:

Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorhandensein sämtlicher notwendiger Voraussetzungen sowie Bewilligungen für die Montage und den Betrieb der Photovoltaikanlage. Der Kunde ist insbesondere für das Vorliegen eines Netzanschlusses im erforderlichen Ausmaß verantwortlich, wie auch für das Vorliegen notwendiger behördlicher Bewilligungen. Ebenso hat der Kunde bauseits alle baulichen notwendigen Maßnahmen bereits vorzubereiten, dies betrifft konkret die Vorbereitung notwendiger Kabelschächte, Kernbohrungen oder Ähnliches für Leitungsverlegungen, wie auch das Vorhandensein eines aktiven Internetanschlusses beim bauseitig geplanten Installationspunkt des Wechselrichters, sowie die Möglichkeit des Netzanschlusses an das Strom- Verteilungsnetz, sofern diese Arbeiten nicht ohnehin zur Gänze oder teilweise Teil des Angebotes der Verkäuferin sind.

 

5.)  Gefahrenübergang:

Im Falle eines Lieferauftrages geht die Gefahr der Lagerung des gelieferten Materials mit Abschluss des Liefervorganges auf den Kunden über, im Fall eines Montageauftrages mit Abschluss der Montage selbst. Ein Anschluss an das Stromverteilungsnetz und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ist explizit nicht Voraussetzung für diesen Gefahrenübergang. Sofern ein unmittelbarer Montagebeginn nach Lieferung aus Verantwortung des Kunden nicht möglich ist, geht die Gefahr für gelieferte Module auch im Fall eines Montageauftrages mit Abschluss der Lieferung bereits auf den Kunden über.Eisenmann GmbH

Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass die Gebäudekonstruktion und Dacheindeckung statisch den Erfordernissen der Montage einer Photovoltaikanlage entspricht. Eine Prüfungsmöglichkeit besteht für die Verkäuferin diesbezüglich nicht. Die Verkäuferin prüft lediglich die Tauglichkeit der Dacheindeckung hinsichtlich der Montage von Photovoltaikmodulen. Ebenso obliegt es der Verantwortung des Kunden, für ein geeignetes Schneefangsystem Sorge zu tragen und weist die Verkäuferin ausdrücklich auf die Gefahr von abrutschendem Schnee von Photovoltaikmodulen hin.

 

6.)  Leistungsberechnung Förderungen:

Die Verkäuferin weist ausdrücklich darauf hin, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulationen und Pläne, insbesondere hinsichtlich der möglichen erzielbaren Leistung, auf allgemeinen Erfahrungssätzen sowie Informationen der Hersteller von Photovoltaikmodulen beruhen. Die tatsächliche Wirksamkeit von Photovoltaikmodulen hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab, insbesondere Witterungs- und Umgebungseinflüssen, auf welche die Verkäuferin keinerlei Einfluss hat. Der Kunde nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass dem Auftrag keine Garantie/Gewährleistung für einen erzielbaren Ertrag an Stromproduktion zugrunde liegt, wie der Kunde auch zur Kenntnis nimmt, dass unzählige Faktoren zu vorübergehenden oder allenfalls auch dauernden Einschränkungen der Effizienz einer Photovoltaikanlage führen können. Ebensowenig kann die Verkäuferin gewähr dafür leisten, ob die Photovoltaikanlage in eine Energiegemeinschaft eingebunden werden kann bzw. die Gründung einer Energiegemeinschaft möglich ist.

Ebenso nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verkäuferin keine Einflussmöglichkeit auf öffentliche Fördermöglichkeit und/oder Förderzusagen für die Errichtung von Photovoltaikmodulen hat und auch nicht darauf, zu welche Einspeisetarifen Energieversorger den aus Photovoltaikanlagen produzierten Strom abnehmen. Der Kunde übernimmt es daher ausdrücklich in seine Verantwortung, ob und in welcher Höhe Förderungen für die Errichtung der Photovoltaikanlage lukriert werden können und zu welchen Konditionen mit Energieversorgungen Einspeiseverträge abgeschlossen werden können.Eisenmann GmbH

 

 

 

7.)  Abweichungen bei der Ausführung:

Die Ausführung ist grundsätzlich auf Basis von Schätzungen konzipiert und angeboten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Montage selbst es zu Änderungen kommen kann. Solche Änderungen können sowohl gewählte Module betreffen, wie auch deren Leistung, Form, Anzahl oder Anordnungen, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist. Inhalt des Angebotes und der Auftragsbestätigung ist immer eine zu erreichende Leistung (kWp). Eine Abweichung der letztlich installierten Nennleistung im Gegensatz zum Angebot von bis zu 3% wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert.

 

8.)  Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungsforderungen der Verkäuferin behält sich diese das Eigentum an allen von ihr gelieferten Komponenten vor. Das vorbehaltene Eigentum gilt als Sicherung für Entgeltforderungen der Verkäuferin. Für den Fall des qualifizierten Zahlungsverzuges (Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen) steht es der Verkäuferin zu, ihren Eigentumsvorbehalt auszuüben und sämtliche gelieferten Waren zu demontieren und abzutransportieren. Der Kunde haftet für die diesfalls auftretenden Mehrkosten sowie den Wertverlust der Ware.

 

9.)  Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz:

Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mängel längstens binnen einer Woche ab Feststellung der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen und dieser zumindest zweimalig eine angemessene Frist zur Mangelbehebung zu setzen. Allfällige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller hat der Kunde diesem gegenüber direkt geltend zu machen.

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Verkäuferin werden für Fall leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen und bestehen Eisenmann GmbH Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin. Ausdrücklich und zur Gänze ausgeschlossen wird eine Haftung für den Ersatz von Folgeschäden, von Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten und des entgangenen Gewinnes; insbesondere sohin auch eine Haftung für Schlecht- oder Minderertrag der Photovoltaikanlage, nicht gewährte Förderungen, etc. Schließlich ist eine Haftung der Verkäuferin in allen Fällen betraglich maximal mit der Höhe der Auftragssumme netto beschränkt.Eisenmann GmbH

Für bauseits bereitgestellte Materialen und Voraussetzungen wird seitens der Verkäuferin jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

10.)   Allgemeines:

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Verkäuferin anonymisiert Bildmaterial der errichteten Photovoltaikanlage für eigene Werbezwecke verwenden darf. Dies umfasst ausdrücklich auch die Bewerbung als Referenzobjekt im Internet. Überhaupt stimmt der Kunde der EDV-technischen Verarbeitung sämtlicher der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu und beauftragt er die Verkäuferin mit der entsprechenden Datenverarbeitung.Eisenmann GmbH

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin in 6306 Söll. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Verkäuferin und dem Kunden wird daher das für 6306 Söll jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Überhaupt vereinbaren die Vertragsparteien, dass sämtliche Rechtsgeschäfte, die unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgeschlossen werden, ausschließlich materiell nach österreichischem Recht, dies unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, zu Stande kommen. 


Eisenmann GmbH – 2024